Entscheidungsregel
Entsprechend den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 muss bei Konformitätsaussagen in Prüfberichten die angewandte Entscheidungsregel dokumentiert werden (Abschnitt 7.8.6). Sofern sie nicht in der angeforderten Spezifikation bzw. Norm enthalten oder vom Kunden vorgegeben ist, gilt am iLF Magdeburg für die Bewertung der Konformität von Prüfergebnissen folgende allgemeine Entscheidungregel:
- bestanden / innerhalb der Toleranz / in Ordnung
Alle Einzelwerte liegen innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen. - bedingt bestanden / grenzwertig / bedingt in Ordnung
Der Mittelwert liegt innerhalb, ein oder mehrere Messwerte jedoch außerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen. - nicht bestanden / außerhalb der Toleranz / nicht in Ordnung
Der Mittelwert aller gemessenen Einzelwerte liegt außerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen.